anbei findet ihr unsere heutige Stellungnahme zu den Testungen in der Kindertagesbetreuung und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Offizielle Information Kindertagesbetreuung Testungen
gern stellen wir euch die angefügten Ergänzungen des NRW-Familienministeriums zur Verfügung.
Betroffen von den genannten Lieferstörungen sind vorrangig Einrichtungen in freier Trägerschaft (einschl. kirchlicher Träger).
Bitte verteilt diese Informationen entsprechend weiter, damit möglichst viele Familien erreicht werden.
Offizielle Information Kindertagesbetreuung und Selbsttests ab dem 12. April 2021
anbei findet ihr eine offizielle Kommunikation des MKFFI zur Kindertagesbetreuung ab kommendem Montag.
Der eingeschränkte Regelbetrieb wird zunächst fortgeführt.
Ab der nächsten Wochen werden allen Beschäftigten und Kindern pro Woche 2 Selbsttests angeboten.
Für die Kinder gilt: es handelt sich um ein freiwilliges Angebot und die Selbsttests können daheim zu frei wählbaren Zeitpunkten durchgeführt werden.
Wir bitten euch um entsprechende Weiterleitung der Informationen, damit möglichst viele Familien erreicht werden.
Ministerschreiben Eltern
anbei findet ihr ein aktuelles Schreiben zum weiteren Vorgehen in der Kindertagesbetreuung sowie eine offizielle Information zur Kindertagesbetreuung nach den Ostertagen.
Gern dürft ihr diese Dokumente verteilen, damit möglichst viele Familien in NRW erreicht werden.
Da uns in den letzten Tagen und Wochen sehr viele Fragen zu den Elternbeiträgen erreicht haben, möchten wir euch dazu ebenfalls einen kurzen Stand berichten:
In Gesprächen des LEB mit dem NRW Familienministerium wurde mehrfach besprochen, dass die Familien in NRW eine Erstattung der Elternbeiträge für den Monat Februar erwarten. Dem Appell, die Kinder möglichst anderweitig zu betreuen, sind viele Familien nachgekommen, so dass die Betreuungsquote landesweit im Durchschnitt sehr niedrig war.
Bisher wurde uns signalisiert, dass zu einem späteren Zeitpunkt (zeitlich nach Ostern) über eine Beitragserstattung entschieden wird – dies wurde auch öffentlich in Pressekonferenzen durch Minister Stamp bestätigt. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben bereits signalisiert, diesen Schritt der Beitragserstattung für Februar mitzugehen und fordern die Landesregierung zu einem Beschluss auf. Der Zeitversatz bis zur Entscheidung wird vom MKFFI derzeit primär damit begründet, dass es vorrangig Diskussionen mit dem Finanzministerium über die Finanzierung von Impfungen & (Schnell-)Tests gibt.
Mit Fortschreiten der Kürzung im Betreuungsumfang um 10 Wochenstunden hat der LEB seine Forderung gegenüber dem Familienministerium bereits auf den März ausgeweitet. Hier ist aus unserer Sicht mindestens über eine anteilige Erstattung der Elternbeiträge zu entscheiden, da auch die Betreuungsleistung nicht vollumfänglich erbracht wurde/wird.
Ministerschreiben Eltern Betrieb ab 8.März
anbei findet ihr ein Schreiben des NRW Familienministers zum weiteren Vorgehen in der Kindertagesbetreuung ab dem 8. März 2021.
Wir bitten euch um entsprechende Weiterleitung, damit möglichst viele Familien erreicht werden
Offizielle Informationen Kinderkrankengeld und Betreuungsentschädigung
anbei findet ihr die offiziellen Informationen des Landes NRW zum Kinderkrankengeld und der Betreuungsentschädigung aus der letzten Woche.
Vielleicht habt ihr die Infos bereits auf anderen Kanälen bekommen.
Wir möchten euch ergänzend noch auf den Link zum Antragsformular für Selbstständige bzw. privat Versicherte aufmerksam machen, welches mittlerweile online verfügbar ist:
https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=LUCOM_SH_ELTERN
Dieser Link ist mittlerweile auch in die FAQs zum Kinderkrankengeld eingearbeitet worden.
Alle Infos und die FAQs findet ihr wie gewohnt unter:
https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern
Ministerschreiben Eltern Betrieb ab 22.02. und Perspektiven
anbei findet ihr ein Ministerschreiben von heute zum weiteren Vorgehen in der Kindertagesbetreuung.
Ebenfalls im Anhang eine „Planung für die Kindertagesbetreuung“ des MKFFI NRW in schematischer Form.
Wir möchten euch um entsprechende Verteilung bitten, damit diese Informationen möglichst vielen Familien zugänglich gemacht werden.
Eine Pressekonferenz mit Minister Dr. Stamp ist für 13:00 Uhr anberaumt.
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw#verordnungen
Zudem ist eine Aktualisierung der Musterbescheinigung für den Nachweis der Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege oder Schule beim Bundesfamilienministerium verfügbar: https://www.bmfsfj.de/blob/165074/1e80532939e8b08fb8401aac6078cc2a/20210120-musterbescheinigung-data.pdf
Web-Flyer_Wissen_Kompakt für LEB und Jugendelternbeiräte
Das LVR Landesjugendamt bietet eine kostenfreie Informationsveranstaltung für Landes- und Jugendamtselternbeiräte an, um die Strukturen und Zuständigkeiten der Abteilung „Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen“ darzustellen und Schnittstellen in der Zusammenarbeit mit Elternbeiräten deutlich werden zu lassen.
Im Anhang findet ihr den entsprechenden Flyer.
Nach Rücksprache mit dem LVR kann das Angebot gern auch durch JAEBs genutzt werden, welche örtlich dem LWL zugeordnet sind.
im Flyer, den wir versendet haben, fehlt der Hinweis auf die Anmeldemöglichkeit.
Solltet ihr an der Online-Informationsveranstaltung interessiert sein, so ist eine Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung bis zum 22.02.2021 über diesen Link möglich:
https://ems.lvr.de/tms/frontend/index.cfm?l=3403F9294F5D80BCB188A05D970C1E7F&sp_id=1
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) Vom 7. Januar 2021
Das Familienministerium hat gebeten, den folgenden Hinweis zu verteilen:
für den Bereich der Kindertagesbetreuung wurde in § 2 Absatz 1 der Coronabetreuungsverordnung in der ab 30. Januar gültigen Fassung eine Änderung vorgenommen.
„Kann der Mindestabstand zwischen erwachsenen Personen, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Betreuungsangebote, nicht eingehalten werden,
ist eine medizinische Maske zu tragen.“
Gemäß § 3 Abs. 1 Coronaschutzverordnung sind medizinische Masken sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).