Landeselternbeirat – LEB

Der Landeselternbeirat NRW (LEB) ist die gesetzlich geregelte Vertretung aller Kita-Eltern in Nordrhein-Westfalen. Er ist überparteilich und unabhängig, seine Mitglieder sind ausnahmslos ehrenamtlich tätig.

Der LEB hat normalerweise 15 Mitglieder (bei Stimmengleichheit kann sich die Zahl erhöhen), die durch die Delegierten der Jugendamtselternbeiräte jährlich im Herbst gewählt werden. Im Wesentlichen geht es in der Arbeit des LEBs darum, die Situation für die Kinder in den KiTas aller Träger immer weiter zu verbessern und  hierbei die Interessen der Kinder und Eltern zu vertreten.

So setzt sich der LEB beispielsweise für Themen wie Inklusion, Beitragsfreiheit, Bildungs- und Betreuungsqualität, Bewegung, Ernährung, Kibiz-Reform und vieles mehr in unterschiedlichsten Gremien, Ausschüssen und durch eigene Aktionen ein. Auch bearbeitet der LEB konkrete Anfragen von Eltern oder unterstützt bei Konfliktsituationen wie z.B. Streik oder Differenzen zwischen Eltern und Kita.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII.

https://www.lebnrw.de/