Aktualisierung Offizielle Information „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung und Anlage

zu den offiziellen Infos des NRW Familienministeriums bezüglich der „Lolli“-Selbsttest gibt es eine Aktualisierung, welche wir euch hiermit zukommen lassen möchten.
Online sind diese Informationen ebenfalls zu finden: https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-die-kindertagesbetreuung
Weiter unten findet ihr auch den Original-Mailtext des MKFFI.

Zudem weisen wie euch darauf hin, dass auf der Internet-Seite des Ministeriums mittlerweile die Daten des „Kita-Monitoring“ (Betreuungsquote, Infektionen, etc.) abrufbar sind.
Diese findet ihr im Unterpunkt „Informationen des MKFFI über Meldungen zur Situation in Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege in NRW“ auf der Seite https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-die-kindertagesbetreuung

Hier noch der Originaltext vom MKFFI zu den „Lolli“-Selbsttests:
„wie sich nach der Veröffentlichung vom 25. Mai 2021 herausstellte und vom Hersteller wie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestätigt wurde, gibt es für den aktuell in der Kindertagesbetreuung eingesetzten Test der Firma „Shenzhen Watmind Medical“ (sog. „Lolli“-Test) zwei vom BfArM zugelassene Gebrauchsanweisungen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Zeitdauer bei der Durchführung der Speichelprobe. In einer Version sind mindestens 40 Sekunden angegeben, in der anderen, die von uns zugrunde gelegt wurde, mindestens 10 Sekunden. Da wir nicht ausschließen können, dass sich auch Gebrauchsanweisungen mit der 40-sekündigen Zeitangabe in den verteilten Packungen befinden, geben wir mit der aktualisierten Version der Offiziellen Information hierzu einen klarstellenden Hinweis. Die Gebrauchsanweisung mit der Zeitangabe „10 Sekunden“ ist als Anlage zu dieser Information beigefügt. 

Aufgrund von Nachfragen zur Altersangabe möchte ich Ihnen zudem folgende Information geben: In der Gebrauchsanweisung findet sich unter „Bestimmungsmäßiger Gebrauch“ folgende Angabe: „Dieser Kit ist für den Laiengebrauch mit selbst gesammelten beobachteten direkten Speichelproben von über 18 Jahren zugelassen.“ Dies bedeutet, dass die Anwendung des Tests (Laiengebrauch) von Personen über 18 Jahren durchgeführt werden soll. Daher haben wir in der Offiziellen Information ausgeführt, dass – wie bei den bisherigen Selbsttests – auch bei diesem gilt, dass der Test bei der Anwendung bei Kindern nur durch die Eltern durchgeführt werden kann.“